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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Basierend auf den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie" (AGBH 2006) der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Hotellerie – angepasst für die Vermietung des Bogenhof.

⚠️ Wichtiger Hinweis: Diese AGB basieren auf dem offiziellen WKO-Muster für die Hotellerie und wurden noch nicht anwaltlich für die konkrete Situation des Bogenhof geprüft. Einige Klauseln, die von der WKO aktuell wegen laufender Verbandsklagen zur vorsorglichen Streichung empfohlen werden, wurden bereits entfernt (siehe Vermerke im Text). Bitte vor dem produktiven Einsatz von einem Anwalt oder der zuständigen WKO-Fachgruppe gegenprüfen lassen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beherbergungsverträge zwischen der Vermieterin (Antonia Stadler, Bogenhof, Annaberg 12, 5524 Annaberg) und ihren Gästen. Sondervereinbarungen bleiben unberührt und gehen diesen AGB vor.

§ 2 Begriffsdefinitionen

Beherbergerin: Antonia Stadler als Betreiberin des Bogenhof.
Gast: Jede natürliche Person, die die Beherbergung in Anspruch nimmt, einschließlich mitreisender Personen (z. B. Familienmitglieder, Freunde).
Vertragspartner:in: Die Person, die den Beherbergungsvertrag als Gast oder für einen Gast abschließt.
Konsument:in / Unternehmer:in: Im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF.
Beherbergungsvertrag: Der zwischen der Beherbergerin und der/dem Vertragspartner:in abgeschlossene Vertrag.

§ 3 Vertragsabschluss – Anzahlung

Der Beherbergungsvertrag kommt durch Annahme der Buchung durch die Beherbergerin zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, sobald sie unter gewöhnlichen Umständen abrufbar sind.

Die Beherbergerin ist berechtigt, den Vertragsabschluss von einer Anzahlung abhängig zu machen; hierauf wird vor Vertragsabschluss hingewiesen. Die Anzahlung ist spätestens 7 Tage vor Anreise zu leisten. Transaktionskosten trägt der/die Vertragspartner:in. Die Anzahlung gilt als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung

Check-in ist ab 15:00 Uhr des Anreisetags möglich, sofern nicht anders vereinbart. Bei Erstbezug vor 6:00 Uhr zählt die vorhergehende Nacht als erste Übernachtung. Die Räumlichkeiten sind am Abreisetag bis 10:00 Uhr freizumachen; bei Nichteinhaltung kann ein weiterer Tag verrechnet werden.

§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr

Kostenlose Stornierung ist bis 42 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag möglich.

Bei Stornierung innerhalb von 42 Tagen vor Anreise wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Gesamtpreises fällig. Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung wird der gesamte Buchungspreis fällig.

Die Vorauszahlung des Gesamtpreises wird 44 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag fällig.

Erscheint der Gast bis 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags nicht, besteht keine Beherbergungspflicht, sofern kein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

Kann der/die Vertragspartner:in wegen unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z. B. extremer Schneefall, Hochwasser) nicht anreisen, besteht für die betroffenen Tage keine Zahlungspflicht; diese lebt wieder auf, sobald die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.

§ 6 Rechte des Vertragspartners

Durch den Vertragsabschluss erwirbt der/die Vertragspartner:in das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der zugänglichen Einrichtungen des Bogenhof. Etwaige Hausordnungen sind zu beachten.

§ 7 Pflichten des Vertragspartners

Das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge ist spätestens zum Zeitpunkt der Abreise zu bezahlen. Fremdwährungen müssen nicht akzeptiert werden. Der/die Vertragspartner:in haftet für Schäden, die er/sie, der Gast oder mitgebrachte Dritte verursachen.

§ 8 Rechte der Beherbergerin

Bei Zahlungsverzug stehen der Beherbergerin die gesetzlichen Zurückbehaltungs- und Pfandrechte gemäß ABGB zu. Der Beherbergerin steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung ihrer Leistungen zu.

§ 9 Pflichten der Beherbergerin

Die Beherbergerin ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen.

§ 10 Haftung der Beherbergerin für eingebrachte Sachen

Die Beherbergerin haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für vom Gast eingebrachte Sachen, sofern diese ihr übergeben oder an einen von ihr bestimmten Ort gebracht wurden. Die Haftung ist der Höhe nach durch die jeweils bestehende Haftpflichtversicherungssumme begrenzt; ein Mitverschulden des Gastes wird berücksichtigt.

Hinweis: Der ursprüngliche Absatz zur betragsmäßigen Haftungsgrenze für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere (€ 550) wurde vorsorglich entfernt, da die WKO diese Klausel aktuell wegen laufender Verbandsklagen zur Streichung empfiehlt.

Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann die Beherbergerin ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste üblicherweise in Verwahrung geben.

§ 11 Haftungsbeschränkungen

Hinweis: Die ursprüngliche Klausel zum generellen Haftungsausschluss gegenüber Unternehmer:innen wurde vorsorglich entfernt, da die WKO diese Klausel aktuell wegen laufender Verbandsklagen zur Streichung empfiehlt. Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

§ 12 Tierhaltung

Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Beherbergerin mitgebracht werden. Der/die Vertragspartner:in ist für die ordnungsgemäße Beaufsichtigung verantwortlich und sollte über eine Tier- bzw. Privathaftpflichtversicherung verfügen, die durch Tiere verursachte Schäden abdeckt. Für Schäden durch mitgebrachte Tiere haftet der/die Vertragspartner:in.

§ 13 Verlängerung der Beherbergung

Ein Anspruch auf Verlängerung des Aufenthalts besteht nicht; die Beherbergerin kann einer rechtzeitig angekündigten Verlängerung zustimmen, ist dazu aber nicht verpflichtet.

§ 14 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag endet mit Zeitablauf.

Hinweis: Die ursprüngliche Klausel zur automatischen Vertragsbeendigung im Todesfall des Gastes wurde vorsorglich entfernt, da die WKO diese Klausel aktuell wegen laufender Verbandsklagen zur Streichung empfiehlt.

Die Beherbergerin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen, insbesondere bei erheblich nachteiligem Gebrauch der Räumlichkeiten, grob ungehörigem Verhalten gegenüber anderen Gästen, oder Nichtzahlung fälliger Rechnungen innerhalb angemessener Frist (3 Tage).

§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

Erfüllungsort ist der Sitz des Bogenhof in Annaberg im Lammertal. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts (IPRG, EVÜ) und des UN-Kaufrechts.

Ist der/die Vertragspartner:in Verbraucher:in mit Wohnsitz in Österreich, können Klagen ausschließlich am Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalts- oder Beschäftigungsort des/der Verbraucher:in eingebracht werden. Bei Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, Island, Norwegen oder der Schweiz gilt das jeweils zuständige Gericht am Wohnsitz des/der Verbraucher:in.

§ 16 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

Quelle der Grundstruktur: Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH 2006), Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Hotellerie – als unverbindliche Serviceleistung bereitgestellt. Eine Haftung des Fachverbandes für die Verwendung dieses Musters ist ausgeschlossen.